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Donnerstag, 10. Dezember 2009 |
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Was wäre der Ausklang des Sportjahres ohne die Kreismeisterschaft der Bogenschützen? So trat der Schützenverein Eutingen mit einer zielsicheren Mannschaft Ende November zu spannenden Wettkämpfen in der Pforzheimer Jahnhalle an.
Auf die Ergebnisse konnte man durchaus stolz sein:
Schützenklasse
- 2.Platz Schmid Franc 501 Ringe
Damenklasse
- 2. Platz Halina Hiller 425 Ringe
Schülerklasse A
- 1. Platz Tschall Patrick 550 Ringe Kreismeister
Schülerklasse B
- 1. Platz Steinbrenner Till 362 Ringe Kreismeister
Jugendklasse
- 1. Platz Schwegler Johannes 483 Ringe Kreismeister
- 5. Platz Eckert Felix 337 Ringe
Schützenklasse Compound Bogen
- 1. Platz Hayn Michael 497 Ringe Kreismeister
Schülerklasse Compound Bogen
- 1. Platz Steinbrenner Nick 469 Ringe Kreismeister
- 2. Platz Guban Tobias 402 Ringe
Über ein „Superergebnis“ durfte sich der frischgebackene Kreismeister Patrick Tschall freuen. Konnte er doch seine Ringzahl gegenüber 2008 um 40 Ringe erhöhen und lag mit nur 7 Ringen direkt hinter dem besten Ergebnis der diesjährigen Kreismeisterschaft Bogen Halle. Die Brüder Nick und Till Steinbrenner freuten sich ebenfalls über ihre Ergebnisse und den Kreismeistertitel. Gelang es doch Nick sein Ergebnis gegenüber dem Vorjahr um 46 Ringe und Til sogar um 150 Ringe zu steigern. Auch Tobias Guban stand sein Ergebnis strahlend im Gesicht geschrieben. So gelang es ihm sein Vorjahresergebnis um 129 Ringe zu übertreffen. Johannes Schwegler konnte sich mit einer Steigerung um 7 Ringe den diesjährigen Kreismeistertitel sichern.
Allen Bogenschützen gratulieren wir zu ihren Ergebnissen und wünschen ihnen weiterhin Trainingsfleiß und viel Erfolg im bevorstehenden Sportjahr 2010 nach dem Motto wie es bei den Bogenschützen heißt: „Alles ins Gold“!.
U.M.
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Freitag, 23. Oktober 2009 |
01.10.2009 – Nach der am 25. Juli 2009 in Kraft getretenen Neuregelung des Waffengesetzes hat der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der zuständigen Behörde die zur sichereren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen (§ 36 Abs. 3 Satz 1 Waffengesetz).
Besitzer ist nicht nur der Eigentümer der Waffen, die auf seiner Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen sind, sondern auch derjenige, der Waffen für einen anderen bei sich verwahrt. Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition haben nach § 36 Abs. 3 Satz 2 Waffengesetz der Behörde zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung (Nachschau) nach Abs. 1 und Abs. 2 (in Verbindung mit § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung) Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.
Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses oder zur Verhütungen dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Durchsuchung) betreten werden; insoweit wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz eingeschränkt.
DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim hat zu diesem Themenbereich einige Empfehlungen herausgegeben, die über diesen Link eingesehen werden können.
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Donnerstag, 22. Oktober 2009 |
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Liebe Mitglieder,
am 14. Oktober hatte das Innenministerium Baden-Württemberg die Vertreterinnen
und Vertreter des Württembergischen Schützenverbandes, des Badischen
Sportschützenverbandes, des Südbadischen Schützenverbandes, des
Landesjagdverbandes und des GSVBW zu einem (weiteren) Informationsgespräch
eingeladen.
An diesem Gespräch nahm diesmal auch Herr Minister Rech teil.
Wesentlicher Inhalt des Treffens waren die anstehenden "Kontrollen der
Aufbewahrung" in Baden-Württemberg.
Hierzu hat uns das IM folgende
Informationen gegeben:
- In erstere Linie werden diejenigen kontrolliert, die auf die Schreiben der
Behörden nicht oder unzureichend reagiert haben.
- Andere Waffenbesitzer sind/wären die extreme Ausnahme.
- Die Kontrollen werden in der Woche 26.10. bis 30.10. durchgeführt. Jeweils
zwischen 08.00 Uhr und 20.00 Uhr.
- Die Kontrollen sind kostenfrei.
- Wenn jemand nicht angetroffen wird, erhält er eine schriftliche
Benachrichtigung mit der Bitte um einen Termin.
- Kontrolliert wird die gesetzeskonforme Aufbewahrung
(geeigneter/zugelassener Waffenschrank) und die Vollständigkeit der Waffen.
- Durchgeführt werden die Kontrollen ausschliesslich von Mitarbeitern der
Waffenbehörden.
- Uns wurde auch zugesagt, dass die Personen, die kontrolliert werden, nur auf
Basis von Tatsachen ausgesucht werden und nicht aus "persönlichen"
Gründen.
Insgesamt war es ein sehr konstruktives Gespräch, bei dem Herr Minister Rech
uns zusicherte, dass die Kontrollen "mit Augenmaß" durchgeführt
werden sollen. Über das Ergebnis sollen wir informiert werden. Ich gehe davon
aus, dass dieses Ergebnis zeigen wird, dass
die Sportschützen und Jäger sich ihrer Verantwortung bewusst sind und eine sichere
Aufbewahrung gegeben ist.
Aber wir sind auch an euren Erfahrungen interessiert.
Wenn also jemand
übernächste Woche kontrolliert wird, informiert uns bitte kurz, wie dies ablief
und ob die Kontrolle trotz ordnungsgemäßer Beantwortung des Fragebogens
stattfand.
Weitere Informationen finden sich
auch auf unserer Homepage unter: http://www.gsvbw.de/433.0.html
Ein WICHTIGER Punkt noch: Bitte leitet diese Information an eure
Vereinsmitglieder/-kameraden weiter.
Mit freundlichen Grüssen, euer
Helmut Glaser, GSVBW Präsident
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